Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der blipack ag
Firmensitz: Industriestrasse 10, CH-9300 Wittenbach SG, Schweiz

1 Allgemeines

Jegliche von der blipack ag (nachstehend blipack) ausgeführten Verkäufe, Lieferungen und Projekte unterliegen diesen nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit nicht hievon abweichende vertragliche Vereinbarungen getroffen werden.  Annahme und Aufbewahrung der von der blipack oder ihrer Zulieferer gelieferten Produkte durch den Käufer werden als Anerkennung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen betrachtet. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers kommen nicht zur Anwendung. Sollte sich eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so bleiben die restlichen Bestimmungen hievon unberührt.


2 Offerten und Vertragsabschluss

Verträge über einzelne Produkte und Lieferungen gelten als rechtsgültig abgeschlossen, sobald blipack dem Käufer die entsprechende Auftragsbestätigung zugestellt hat, spätestens aber zum Zeitpunkt, an dem blipack eine Bestellung des Verkäufers auftragskonform erfüllt. An allen Abbildungen, Kalkulationen, technischen Beschreibungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstigen Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese Unterlagen nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich oder rechtlich geschützt gekennzeichnet haben.


3 Umfang der Lieferung

Für den Umfang und die Ausführung eines Produktes, einer Lieferung oder Leistung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht aufgeführt sind, können dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt werden.


4 Technische Unterlagen

4.1 Angaben und andere technische Daten, welche in den Katalogen oder Werbedokumenten irgendwelcher Form gemacht werden, haben lediglich informellen Charakter und sind für blipack unverbindlich. Würde ein Produkt irrtümlicherweise falsch beschrieben, so könnte blipack aus diesem Grunde nicht für verantwortlich erklärt werden.

4.2 Technische Unterlagen, wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen sind nur verbindlich, sofern sie in der Auftragsbestätigung zum Vertragsbestandteil erklärt werden. blipack behält sich vor, notwendig scheinende Änderungen jederzeit vornehmen zu können.


5 Vorschriften im Bestimmungsland

5.1 Die Lieferungen der blipack erfolgen, sofern anwendbar, in CE-konformer Ausführung.
Sind bei der Ausführung der Lieferung oder beim Betrieb abweichende oder zusätzliche gesetzliche, behördliche oder andere Vorschriften und Normen im Bestimmungsland zu beachten, hat der Käufer blipack spätestens mit der Bestellung darauf aufmerksam zu machen.

5.2 Zugleich hat der Käufer blipack auf Vorschriften und Normen bezüglich Krankheit und Unfallverhütung am Ort des vorgesehenen Gebrauchs des Lieferungsgegenstandes hinzuweisen. Unterlässt der Käufer diese Hinweise, kann er keinerlei Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche geltend machen.


6 Preise

Grundsätzlich gelten die vereinbarten Incoterms (Incoterms 2000). Sofern keine Incoterms vereinbart wurden, verstehen sich alle Preise der blipack, netto, ex works. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt die landesübliche Währung des Käufers. Sämtliche Nebenkosten wie Mehrwertsteuer, Bewilligungen, Beurkundungen usw. gehen zu Lasten des Käufers. Die Ware reist in jedem Fall auf Rechnung und Gefahr des Käufers.


7 Zahlungsbedingungen

Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart sind, sind die Zahlungen vom Käufer, innerhalb 30 Tagen, nach Erhalt der Lieferung, netto, am Domizil der blipack zu entrichten. Sämtliche allfälligen Gebühren gehen zu Lasten des Käufers. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins von 5% verrechnet.


8 Eigentumsvorbehalt

Die blipack bleibt Eigentümerin der gesamten Lieferungen, bis sie die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat. blipack ist berechtigt, entsprechende Eintragungen im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.


9 Lieferfrist und Lieferverzug

Die von blipack mitgeteilten Lieferfristen sind unverbindlich. blipack teilt die genannten  Fristen in gutem Glauben, aber ohne Gewährleistung, mit. Dies gilt insbesondere für Lieferverzüge, welche sich zum Beispiel auf Grund eines Warenbeschaffungsproblems beim Lieferanten, Transportproblemen oder höherer Gewalt ergeben.

Verspätete Ablieferung gibt dem Käufer kein Recht auf Entschädigung für direkte oder indirekte Schäden. Er hat bei Überschreiten der Lieferfrist auch kein Recht auf Annullierung der Bestellung.


10 Mängelanzeigen

10.1 Gemäss den gesetzlichen Regelungen ist der Käufer bei der Lieferung oder der Warenabnahme verpflichtet, sofort zu kontrollieren, ob die von blipack gelieferten Produkte dem Vertrag entsprechen. Der Käufer muss blipack die eventuell festgestellten Schäden, Mängel und Reklamationen sofort – aber spätestens 10 Tage nach Lieferung – melden. Unterlässt er eine Meldung innert dieser Frist, so gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt. Die verborgenen Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung blipack schriftlich bekannt gegeben werden, spätestens nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gemäss Artikel 11 der AGB.

10.2 Beanstandungen können jedoch in keinem Fall nach Beendigung der Lebensdauer des Produkts vorgebracht werden.

10.3 Erweist sich die Lieferung bei der Prüfung oder bei der Abnahme als nicht vertragsgemäss, so hat blipack die Mängel gemäss der nachstehenden Bestimmung zu beheben, und der Käufer hat ihr hierzu die Gelegenheit zu geben. Nach der Mängelbehebung findet auf Begehren des Käufers oder der blipack eine Abnahmeprüfung statt.


11 Gewährleistung und Haftung für Mängel

11.1 Bei fehlender, abweichender Vereinbarung beträgt die Gewährleistung der Lieferungen des Verkäufers  für Unternehmer 3 Monate ab Lieferdatum.

11.2 Die Gewährleistung ist auf Ersatz oder Reparatur beschränkt, je nach Wahl der blipack. Für Mängel, die auf normalen Verschleiss zurückzuführen sind, wird keine Gewährleistung gewährt. Bei Abänderungs- oder Reparaturarbeiten, welche ohne schriftliche Genehmigung der blipack durchgeführt werden sowie bei Verletzung der vorliegenden Verkaufsbedingungen, ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Der Käufer kann seine Gewährleistung nur gegen Vorzeigung der Originalrechnung und des Original-Lieferscheins geltend machen.

11.3 Die Gewährleistung deckt die Schäden, welche auf einen Unfall, auf eine fehlerhafte Benützung oder auf eine nicht konforme Konfiguration des Käufers zurückzuführen sind, nicht.

11.4 Die Haftung von blipack beschränkt sich auf die Qualität der Produkte gemäss Standardspezifikationen. Eine Gewähr für die Eignung der Produkte für den vom Käufer beabsichtigten Verwendungszweck kann nicht übernommen werden. Gebrauchsanweisungen, Empfehlungen sowie Vorschläge unseres anwendungstechnischen Beratungsdienstes werden nach bestem Wissen aufgrund der Erfahrungen in der Praxis abgegeben. Sie sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen. Eine Haftung für Schäden kann daraus nicht hergeleitet werden.

11.5 Die Bestimmungen gemäss Ziff. 11.1 – 11.4 gelten nicht, wenn es sich beim Käufer um einen Konsumenten handelt.


12 Ausschluss weiterer Haftungen der
blipack

Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie sämtliche Ansprüche des Käufers, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sie gestützt werden, sind in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Schäden durch Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden. Soweit gesetzlich zulässig, ist darüber hinaus unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem Schaden stiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit der blipack, jedoch gilt er auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen.


13 Schadloshaltung für Schadenersatzansprüche Dritter

13.1 Wird blipack von einem Dritten für Schäden zur Haftung herangezogen, so hat der Käufer blipack zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Macht ein Dritter Schadenersatzansprüche im Rahmen der von blipack gelieferten Ware gegen eine der Parteien geltend, so hat diese Partei die andere Partei hiervon unverzüglich und schriftlich in Kenntnis zu setzen.

13.2 Die Parteien sind verpflichtet, sich auf Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren, welche von Dritten zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen angestrengt wurden, insofern einzulassen als dies zur Abwehr solcher Ansprüche notwendig ist. Die Parteien sind zur gegenseitigen Unterstützung in solchen Fällen verpflichtet.


14 Änderung und Auslegung

Alle Änderungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf Englisch, Französisch und Deutsch ausgefertigt. Bei der Auslegung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die deutsche Fassung massgebend.


15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des schweizerischen internationalen Privatrechts und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.

15.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers.